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Wissenswertes · Ratgeber

Baum fällen: Wann ist es erlaubt und was ist zu beachten?

Fällzeiten, Genehmigung, Ablauf und Kosten – so gelingt die Baumfällung sicher und rechtssicher

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Baumfällungen sind grundsätzlich vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt
  • Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einer bestimmten Größe per Baumschutzsatzung
  • Bei großen oder schwer zugänglichen Bäumen gehört die Fällung in Profihände

Wann darf ich einen Baum fällen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Die Regelung schützt brütende Vögel und andere Tiere. Gefällt werden darf daher vom 1. Oktober bis Ende Februar.

Ausnahmen gelten zum Beispiel bei akuter Gefahr, etwa wenn ein Baum nach einem Sturm umzustürzen droht. Auch dann sollte zuerst geprüft werden, ob Nester oder geschützte Tiere betroffen sind.

Brauche ich eine Genehmigung?

Das hängt von Ihrer Gemeinde ab. Viele Kommunen haben eine Baumschutzsatzung, nach der Bäume ab einem bestimmten Stammumfang nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen. Andere Regeln gelten für Obstbäume oder Bäume auf Grundstücken mit Bebauungsplan-Auflagen.

  • Vor der Fällung bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt nachfragen
  • Stammumfang in 1 m Höhe messen und Fotos bereithalten
  • Genehmigung schriftlich einholen und aufbewahren

Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder drohen. Auch Ersatzpflanzungen können verlangt werden.

So läuft eine professionelle Baumfällung ab

  • Begutachtung vor Ort: Baumhöhe, Zustand, Umgebung, Zufahrt und Hindernisse werden geprüft.
  • Absicherung: Gefahrenbereich absperren, Gebäude, Leitungen und Zäune schützen.
  • Fällung: Kleinere Bäume werden direkt gefällt, größere in Abschnitten von oben nach unten abgetragen (Seilklettertechnik).
  • Aufarbeiten und Entsorgung: Holz zerkleinern, Astwerk häckseln, alles abfahren oder als Brennholz bereitlegen.
  • Wurzelstock: Auf Wunsch fräsen wir den Stumpf gleich mit ab.

Was kostet eine Baumfällung?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: Höhe und Stammdurchmesser, Standort, Zugänglichkeit, Hindernisse wie Gebäude oder Stromleitungen, sowie Entsorgung und Wurzelstockfräsen. Ein kleiner, frei stehender Baum ist deutlich günstiger als ein hoher Baum zwischen Häusern.

Am zuverlässigsten ist ein Vor-Ort-Termin mit festem Angebot. So wissen Sie vorher genau, was auf Sie zukommt.

Baumfällung vom Fachbetrieb

Fällarbeiten sind gefährlich – für Sie, für Nachbarn und für Ihr Eigentum. Wir übernehmen die Baumfällung in Springe und Umgebung – sicher, versichert und inklusive Entsorgung. Auf Wunsch entfernen wir auch den Wurzelstock.

Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Grundsätzlich vom 1. Oktober bis Ende Februar. Zusätzlich kann je nach Gemeinde eine Genehmigung nach der Baumschutzsatzung nötig sein.

Bei akuter Gefahr sind Ausnahmen möglich. Lassen Sie den Baum am besten kurzfristig von einem Fachbetrieb beurteilen und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos.

Ja. Wir zerkleinern und entsorgen das Material und fräsen auf Wunsch den Wurzelstock ab, sodass die Fläche direkt wieder nutzbar ist.

Wir helfen Ihnen gerne

Lieber vom Profi erledigen lassen?

Wir übernehmen die Arbeiten in Springe, Bad Münder, Barsinghausen, Wennigsen und Umgebung – zuverlässig und fachgerecht.