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Wissenswertes · Ratgeber

Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt?

Schnittzeiten, Vogelschutz und die besten Termine für eine gesunde, dichte Hecke

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Radikale Rückschnitte sind vom 1. März bis 30. September verboten
  • Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt – ohne Nester zu stören
  • Ideale Schnitttermine: Ende Juni und Spätsommer

Was sagt das Gesetz?

Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Die Regelung schützt brütende Vögel und andere Tiere, die Hecken als Lebensraum nutzen.

Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, mit denen der Zuwachs des Jahres zurückgeschnitten wird. Voraussetzung: Es dürfen keine Vogelnester oder Tiere gestört werden. Vor jedem Schnitt sollte die Hecke deshalb sorgfältig kontrolliert werden.

Die besten Zeitpunkte für den Heckenschnitt

  • Ende Juni: klassischer Formschnitt nach dem ersten Austrieb, idealerweise nach der Hauptbrutzeit einzelner Vogelarten – vorher auf Nester prüfen.
  • August bis September: zweiter, leichter Formschnitt, damit die Hecke bis zum Winter in Form bleibt.
  • Oktober bis Februar: Zeitraum für kräftige Rückschnitte und Verjüngungsschnitte.

Schneiden Sie möglichst an bedeckten Tagen. Bei starker Sonne können frische Schnittstellen verbrennen.

Tipps für eine dichte Hecke

  • Hecken leicht trapezförmig schneiden – unten breiter als oben, damit auch die unteren Bereiche genug Licht bekommen.
  • Scharfes Werkzeug verwenden, damit die Triebe sauber abgeschnitten werden.
  • Junge Hecken regelmäßig schneiden, um einen dichten Wuchs von Anfang an zu fördern.

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Häufige Fragen

Fragen & Antworten

Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist erlaubt, solange keine brütenden Vögel gestört werden. Ein radikaler Rückschnitt ist bis zum 30. September verboten.

Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.

Radikale Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar zulässig.

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